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Presse
19.01.2012, 11:35 Uhr | Beuth (MdL) Übersicht | Drucken
Finanztransaktionssteuer


In der aktuellen politischen Diskussion wird einmal mehr über die Einführung einer sogenannten Finanztransaktionssteuer nachgedacht, also einer Steuer auf den Handel an den Finanzmärkten.

Grundsätzlich steht die CDU Hessen einer solchen Maßnahme offen gegenüber. Denn Ziele, wie die Stabilisierung von Finanzmärkten durch die Verringerung von Spekulationen vor allem im Derivatehandel durch höhere Transaktionskosten, sind zu begrüßen.

Allerdings darf eine solche Steuer nur eingeführt werden, wenn sie mindestens EU-weit gilt, d.h. den Finanzplatz London mit einschließt.
 
Bei einer isolierten Erhebung der Finanztransaktionssteuer nur innerhalb der Eurozone wäre mit starken Verlagerungseffekten zu Gunsten andere Finanzplätze – insbesondere London – zu rechnen.


 




 Als einzig nennenswerter Finanzplatz in der Eurozone wäre Frankfurt von diesen Ausweicheffekten am stärksten betroffen.

Dies kann nicht im hessischen Interesse sein.

Der Finanzplatz Frankfurt mit seinen über 70.000 Mitarbeitern leistet schon alleine durch die hier generierten erhebliche Steuereinnahmen einen wichtigen Beitrag für unseren Wohlstand und unsere wirtschaftliche Stärke in Hessen und in Deutschland.
 


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